Innerhalb der EU gibt es eine gesetzliche Aufzeichnungspflicht der Temperaturen von Lebensmitteln. Die Nachweisführung ist unterschiedlich.
Richtlinie 92/1 EWG vom 13.01.1992 und EU-Verordnung Nr. 37/2005: Kommission zur Überwachung der Temperaturen von tiefgefrorenen Lebensmitteln in Beförderungsmitteln und Lagereinrichtungen. Temperaturaufzeichnungspflicht alle 15min und zur Aufbewahrung von mind. 1 Jahr für Einlagerungs- und Legereinrichtungen für tiefgefrorene Lebensmittel grösser 10 Kubikmeter. Ausserdem für Beförderungsmittel grösser 2 Kubikmeter.
Fleisch- und Geflügelhygiene - Verordnung (Bundesgesetzblatt Teil I, Nr. 80 vom 3.12.1997) : Wer frisches Fleisch in zugelassenen Betrieben gewinnnt oder behandelt, muss die vorgeschriebenen Raumtemperaturen in Kühl- und Gefrierräumen sowie die Innentemperatur des Fleisches regelmässig überwachen und 2 Jahre lang aufbewahren.
Die Eigenkontrolle wird gesetzlich gefordert in der HACCP-Richtlinie der EU 93/43/EWG und 89/397/EWG.
Betroffen sind auch Verkaufskühlmöbel (Norm EN441-13 und DIN 8966).
DIXELL bietet Ihnen nachstehend Aufzeichnungs- und Fernwartungssysteme an, welche den derzeit gültigen EU-Richtlinien entsprechen. Die Geräte werden im Zweileiterverfahren (RS485) mit DIXELL-Kühlstellenreglern, DIXELL-Modulen, etc. verdrahtet. Bis zu einer Gesamtlänge von 1,5 km. Bitte auf eine korrekte RS485-Verdrahtung achten! Siehe auch DIXELL-Bedienungsanleitungen Sparte "Fernüberwachung".
Verbindungskabel XJA50SL mit XJA50D.
Nachfolger des XJ500